Corona – Hygiene-Regeln in der Gastronomie

In Sachen Hygiene ist die Gastronomie eine der Branchen, denen gesellschaftlich gesehen eine Schlüsselrolle zukommt. Und das nicht erst seit Corona, sondern schon immer. Grund dafür ist, dass über Nahrungsmittel Bakterien und Viren sehr schnell weite Teile der Bevölkerung infizieren und die Ausbreitung von Seuchen massiv fördern könnten. Nichtsdestotrotz wurden die Regeln nun weiter verschärft, um Covid-19 im Zaum zu halten. Wir fassen die wichtigsten davon zusammen.

Welche Vorschriften kamen durch Corona hinzu?

Nachdem Restaurants nun wieder eröffnen dürfen, müssen sie sich an diese neuen Regeln halten (Stand: 07/2020):

Zwischen den Tischen der Gäste soll ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Ein Gastronom, der ein griechisches Restaurant in Moers betreibt, sagte uns hierzu, dass dadurch etwas Platz verloren geht. Aber aufgrund von Brandschutzvorschriften mussten bisher ohnehin Abstände wegen der Fluchtwege gelassen werden. Also ganz ohne Abstand war es bisher auch nicht. Wer die Abstände seiner Gäste nicht dem Zufall überlassen möchte, der kann sich dafür einige technische Möglichkeiten für die Überwachung von Social Distancing ansehen auf deskflex.com. Dort gibt es Produkte, die das mit Hilfe von smarter Technik erleichtern. Anhand von kleinen Meldern an der Wand lässt sich mit Hilfe von Smartphones prüfen, wer sich wo befindet. Natürlich brauchen Sie das Einverständnis der Kunden dafür. Allerdings haben sie auch ein großes Interesse daran, dass sich andere an die Regeln halten, so dass sie meist gerne einwilligen.

Das Personal muss einen Nasen-Mund-Schutz tragen – immer. Gäste müssen einen tragen, wenn sie aufstehen und durch die Räumlichkeiten laufen. Am Tisch nicht.

In manchen Regionen wurde die Personenzahlen pro Tisch auf eine Höchstzahl begrenzt. Aber nicht überall. Manche Bundesländer geben lediglich vor, dass die Personen nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, unabhängig von der Gesamtanzahl.

Buffets und Selbstbedienungskonzepte sind aktuell nicht mehr erlaubt.

Auch bei den Mitarbeitern müssen Abstände eingehalten werden bzw. müssen deren Arbeitsbereiche durch Schutzwände gesichert sein.

Vielerorts wurden die Öffnungszeiten beschränkt. In manchen Regionen darf nur zwischen 6-22 Uhr geöffnet werden. Allerdings sind das stets regionale Vorgaben, die von den Kommunen vorgegeben werden dürfen. Daher sollten Sie sich bei den lokalen Behörden informieren, wo welche Zeiten gelten.

Abgesehen von den Muss-Vorschriften, empfiehlt es sich derzeit als Gastronom Handdesinfektionsmittel am Eingang und im Geschäft zu platzieren. Zudem sollten Sie von sich selbst aus die sanitären Einrichtungen noch gründlicher reinigen. Nützlich könnte es auch sein die Hotspots für Handgriffe immer wieder zu säubern. Also Türklinken oder Treppengeländer usw. Auch das senkt die Wahrscheinlichkeit Ihrer Gäste für eine Ansteckung.

Worauf achten bei der Einhaltung

Die Einhaltung der Regeln nach der Wiedereröffnung ist elementar, für die Fortsetzung des Geschäftsbetriebs. Wer bei Verstößen erwischt wird, der kann mit saftigen Strafen rechnen. Möglicherweise sogar mit einer Schließung des Lokals, wenn die Verstöße grob und fahrlässig sind. Besonders schlimm wäre es, wenn es in Ihrer Stadt zu einer Masseninfektion kommt, sie sich auf Ihr Geschäft lokalisieren lässt. Manchen Betreibern ist dies passiert. Zwar stellte sich heraus, dass die Besuchergruppe schon mit Symptomen kamen, aber bis sich die Wahrheit bei den Behörden durchsetzen kann, fließt viel Wasser die Mühlen herunter. In der zeit steht das Geschäft still und die finanziellen Einbußen häufen sich an. Daher: Regeln einhalten, dann kann niemand behaupten, Sie wären Schuld.

Aus diesem Grund sollte das Personal bestens geschult sein und sämtliche Vorschriften beherrschen. Notfalls kann man sie einem frei zugänglichen Online-Test unterziehen, so dass man als Betreiber sicher sein kann, dass genügend Wissen vorhanden ist.